Die CO2-Gesetzgebung in der Schweiz hat zum Ziel, die CO2-Emmissionen von Personenwagen und Lieferwagen zu reduzieren. Diejenigen Fahrzeuge, welche die jeweiligen Zielwerte überschreiten, werden sanktioniert, je nach Abweichung sehr stark. Die Sanktion hat zum Ziel, die Importeure auf CO2-arme Fahrzeuge umzulenken.
Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen Klein- und Grossimporteuren (mehr als 50 Personenwagen bzw mehr als 6 Lieferwagen pro Jahr). Als Grossimporteur bezahlen Sie die durschschnittlichen Zielwerte. Kleinimporteure bezahlen jedes einzelne Fahrzeuge und sind somit benachteiligt.
Das Gesetz wurde 2012 eingeführt für die Personenwagen und 2020 für die Lieferwagen. Die Zielwerte nehmen kontinuierlich ab über die Jahre.
Das Gesetz gibt die Möglichkeit, die CO2-Werte eines Fahrzeuges an einen anderen Grossimporteur abzutreten. Dies ermöglicht den CO2-Handel.